Rechtsprechung
BVerwG, 26.03.2002 - 8 B 200.01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisonsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob ein Anwartschaftsrecht, das allein aufgrund der Untätigkeit des Grundbuchamtes noch nicht zum Vollrecht erstarkt ist, ein restitutionsfähiges Recht ist - Zum Umfang der gerichtlichen Pflicht sich mit dem ...
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 03.08.2001 - 11 K 1114/99
- BVerwG, 26.03.2002 - 8 B 200.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2002 - 8 B 200.01
Denn sie übersieht, dass der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs die Gerichte nur verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 70, 215 [BVerfG 19.06.1985 - 1 BvR 933/84]).